Vorgehen & Hinweise

Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob Ihre Organisation die formalen Voraussetzungen zur Förderung durch den EZ-Kleinprojektefonds erfüllt sowie bis zu welcher Höhe eine Förderung möglich ist. Die bestandene Trägerprüfung ist bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken und den Schmitz-Stiftungen i.d.R. 5 Jahre gültig. Während dieses Zeitraumes sind Veränderungen der rechtlichen Verhältnisse (Vertretung, Satzung) und aktuelle Freistellungsbescheide zeitnah einzureichen.

Planen Sie bitte ausreichend Zeit im Vorfeld ein! Erfahrungsgemäß sind für die Trägerprüfung, Teil A, oftmals Nachfragen und Ergänzungen erforderlich.

Leitfaden Antragsprozess

Bevor Sie loslegen

Der „Leitfaden Antragsprozess“ für Zuwendungen aus Mitteln des EZ-Kleinprojektefonds ist eine Hilfestellung, den Sie sich vor dem Ausfüllen der Trägerprüfung Teil A durchlesen sollten.

Darin erhalten Sie nicht nur wichtige Informationen zum Zweck des EZ-Kleinprojektefonds, sondern auch ausführliche Erläuterungen rund um die Antragstellung und die Antragsformulare.

Trägerprüfung Teil A

Wer ist zuständig?

Bitte senden Sie den Antrag zur Trägerprüfung und die zugehörigen Dokumente an die jeweils zuständige Organisation sowohl postalisch als auch elektronisch.


» Für gemeinnützige Vereine aus den ostdeutschen Bundesländern inklusive Berlin:

Stiftung Nord-Süd Brücken
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin

E-Mail: kpf@nord-sued-bruecken.de


» Für gemeinnützige Vereine aus den westdeutschen Bundesländern und bundesweit für alle anderen gemeinnützigen Organisationsformen:

W. P. Schmitz-Stiftung
Volmerswerther Str. 86
40221 Düsseldorf

E-Mail: kpf@schmitz-stiftungen.org