Vorgehen & Hinweise
Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob Ihre Organisation die formalen Voraussetzungen zur Förderung durch den EZ-Kleinprojektefonds erfüllt sowie bis zu welcher Höhe eine Förderung möglich ist. Die bestandene Trägerprüfung ist bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken und den Schmitz-Stiftungen i.d.R. 5 Jahre gültig. Während dieses Zeitraumes sind Veränderungen der rechtlichen Verhältnisse (Vertretung, Satzung) und aktuelle Freistellungsbescheide zeitnah einzureichen.
Planen Sie bitte ausreichend Zeit im Vorfeld ein! Erfahrungsgemäß sind für die Trägerprüfung, Teil A, oftmals Nachfragen und Ergänzungen erforderlich.