Vorgehen & Hinweise

Wenn Sie es bislang noch nicht getan haben, dann lesen Sie bitte den „Leitfaden Verwendungsnachweis“. Dieser enthält viele wertvolle Hinweise, die, schon während der Projektlaufzeit beachtet, Ihnen und Ihrer Partnerorganisation die Erarbeitung des Verwendungsnachweises wesentlich erleichtern können.

Rufen Sie die Fördermittel nach Bedarf ihrer Partnerorganisation ab. Beachten Sie dabei folgende Dinge:

  • Der Transfer der Förder- und zeitgleich auch der Eigen- und, falls relevant, der Drittmittel an Ihre Partnerorganisation muss innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Fördermittel auf dem Konto Ihrer Organisation erfolgen, um einen Zinsanspruch des BMZ abzuwenden.
  • Fordern Sie nur so viele Mittel an, wie Ihre Partnerorganisation (ebenfalls unter Einsatz des Eigenanteils) innerhalb von vier Monaten nach Gutschrift der Fördermittel auf dem Konto der deutschen Organisation ausgeben kann.
  • Prüfen Sie, ob Sie alle Informationspflichten gemäß Fördervertrag gegenüber der Stiftung eingehalten haben.
  • Und nicht müde werden, die Partnerorganisation regelmäßig daran zu erinnern, dass für jede Ausgabe ein Beleg, eine Quittung oder eine Rechnung benötigt wird.